Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen

Die Sonne ist der gewaltigste Energiespender unserer Erde. Diese Energie zu nutzen ist das Ziel von Photovoltaik-Anlagen. Für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage sprechen ökologische und ökonomische Gründe.

Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ergeben sich für Sie und die Umwelt folgende Vorteile:

  • Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und tragen dazu bei, dass sich der CO2-Ausstoß und dadurch der Treibhauseffekt verringern.
  • Sie werden unabhängiger von steigenden Energiepreisen und fossilen Energieträgern.
  • Sie erzeugen emissions- und lärmfrei Strom.
  • Sie haben Anspruch auf verschiedene Förderungen.

Überschuss-Einspeisung - was ist zu tun?

Der erzeugte Strom wird in erster Linie für Ihren Eigenbedarf verbraucht. Der überschüssig erzeugte Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Über ein eigenes Zählwerk erfolgt die Vergütung der eingespeisten Energie. Es erfolgt eine Messentgelt-Verrechnung nach Art der Messung.

Folgende Schritte sind zu beachten:

  1. Sie lassen sich vom Anlagen-Anbieter ein Angebot für eine Photovoltaik-Anlage legen.
  2. Im nächsten Schritt setzen Sie oder der beauftragte Unternehmer sich mit dem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung, um die geplante Parallelbetriebsanlage anmelden zu können. Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
  3. Sie erhalten eine technische Erklärung und ein Übernahmeschreiben vom örtlichen Netzbetreiber über das Ergebnis der netztechnischen Prüfung so wie die erforderliche Zählpunktbezeichnung für die geplante Photovoltaik-Anlage. Diese ist für das Förderungsansuchen von Bedeutung.
  4. Vor Fertigstellung ist ein Einspeisevertrag zwischen Ihnen und dem Stromhändler (z.B. ENAMO Ökostrom) abzuschließen.
  5. Nach baulicher Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage schickt der Anlagenerrichter bzw. das beauftragte Elektrofachunternehmen eine Fertigstellungsanzeige sowie den Einspeisevertrag an den Netzbetreiber.
  6. Es erfolgt die Abnahme der Photovoltaik-Anlage und Inbetriebnahme. In Folge erhalten Sie den erforderlichen Netzzugangsvertrag vom Netzbetreiber.

Für die eingespeiste elektrische Energie vergütet die ENAMO Ökostrom GmbH derzeit einen Energiepreis von 7.84 Cent/kWh .

Voraussetzung ist, dass die Basisanlage von ENAMO Ökostrom versorgt wird.

 

Einspeisevergütung ENAMO Ökostrom

Für die eingespeiste elektrische Energie vergütet die ENAMO Ökostrom GmbH derzeit einen Energiepreis von 7,84 Cent/kWh. Voraussetzung ist, dass die Basisanlage von ENAMO Ökostrom versorgt wird.

 

Ihr Weg zur Förderung mit ENAMO Ökostrom

Kontaktieren Sie uns! Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Ver fügung: Sie sind an Werktagen (Montag bis Freitag, 7:00 bis 19:00 Uhr) unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 81 8008 erreichbar.

 

Förderungen

Grundsätzlich ist in Österreich eine Förderung über den Tarif oder in Form eines Investitionszuschusses geregelt. Es kann jeweils nur eine Variante in Anspruch genommen werden.

ENAMO Ökostrom-Förderung: KLIEN-geförderte Anlagen erhalten zusätzlich EUR 100,- pro Anlage; nicht geförderte Anlagen EUR 100,- pro kWp (max. EUR 500,-).

Detaillierte Informationen über Landes- bzw. Bundesförderungen sowie spezielle Förderprogramme erhalten Sie unter folgenden Internet-Adressen: 

 

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